Suche

***keine Niederlassung – operatives Einsatzgebiet***

Detektei Diebstahl- und Betrugsdelikte
wir ermitteln!

Herzlich Willkommen - ACON Detektive

Norbert Idel

Geschäftsführer

Mit Sicherheit erfolgreich – 30 Jahre Acon Detektive

Qualität ist kein Zufall!

Drei Jahrzehnte ACON Detektive

0800 7170007

In eigener Sache: Warum ACON Detektive?
Wir waren die Ersten!

Als erste Detektei Deutschlands haben wir bereits im Jahr 1999 ein QM-System eingeführt und werden seitdem vom TÜV Rheinland jedes Jahr erneut zertifiziert.

Hiermit waren wir ein wichtiger Vorreiter in der gesamten Branche der Detekteien und privaten Ermittler.

Der Name ACON Detektive Idel GmbH steht seit Jahrzehnten für Professionalität, Qualität und hohes Engagement.

Durch die erfolgreiche Bearbeitung tausender Fälle, sowohl durch unsere Wirtschaftsdetektei als auch durch unsere angegliederte Privatdetektei können unsere Privatdetektive und unsere Wirtschaftsdetektive auf große Erfahrungswerte zurückgreifen.

Kriminalistisch geschulte Wirtschaftsdetektive und Privatdetektive mit jahrzehntelanger Erfahrung und dem nötigen Einfühlungsvermögen sind national und weltweit im Dienste unserer Kunden im Einsatz.

Diebstahl- und Betrugsdelikte

Leitung: Erster Kriminalhautpkommissar a. D.

Abt. OK, Dirk. M.

Unsere Privat– und Wirtschaftsdetektive ermitteln seit Jahrzehnten in Fällen von Diebstahl und Betrug. Sind Unternehmen durch Einbruch oder Transport- oder Lagerdiebstahl geschädigt, ermitteln unsere Detektive schnell und effizient. Auch Privatpersonen sind oft von Diebstahls- und Betrugsdelikte betroffen, wie z. B. durch Anlagebetrug oder Heiratsschwindel.

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie diskret und unverbindlich zu beraten.

Diebstahl und Unterschlagungsdelikte haben aus unserer Sicht in den letzten Jahren stark zugenommen.

Neben den Verlusten durch Diebstahl und Unterschlagung sind durch Korruption verursachte Verluste um ein Vielfaches höher.

Vorteilsnahme bei der Vergabe von Aufträgen oder Dienstleistungen, der „Verkauf“ von Arbeitsverträgen bis hin zum Verrat von Firmen-Know-how verursachen europaweit Milliardenschäden in den betroffenen Unternehmen.

Auch beim Verkauf von Kundendaten an den Wettbewerb konnten unsere Detektive eine Anzahl von Unternehmen vor erheblichen Verlusten bewahren. Die organisierte Kriminalität hat sich bereits europaweit in vielen Unternehmen etabliert.

Kriminelle Mitarbeiter nutzen ihr sich angeeignetes Wissen über interne Abläufe, um bandenmäßige Großdiebstähle zu organisieren.

Kontakt zur Detektei ACON

Wir beraten Sie gerne zum Thema Mitarbeiterdelikte, rufen Sie uns an:

oder schreiben Sie uns:

Rückruf

Detektei ACON Detektive Idel GmbH, gegründet 1988 mit Sitz in Solingen. Erlaubnis gem. § 34a GewO seit 1991

Als erste Detektei Deutschlands 1999 durch den TÜV Rheinland zertifiziert.

Qualität ist kein Zufall – Vorreiter in der Detektiv Branche

Drei Jahrzehnte ihr Partner
bei Diebstahl und Betrug

0800 7170007

Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an

acon@acon-detektive.com

oder schreiben Sie uns unter

*** Lassen Sie sich unverbindlich von den Detektiv/innen der Detektei ACON über unsere Ermittlungsmöglichkeiten in Fällen von Diebstahl- und Betrugsdelikten beraten ***

Detektei ACON Detektive Diebstahl und Betrug
Wirtschaftsdetektive - Privatdetektive

Betrugsdelikte werden im Strafgesetzbuch ab § 263 behandelt. Unsere Mandanten beauftragen uns u. a. mit der Aufklärung von Urkundenfälschung, über Heiratsschwindler bis hin zum Versicherungsbetrug.

Betrug – Betrugsdelikte

Die Wirtschaftsdetektive der Detektei ACON verfügen über 30 Jahre Ermittlungserfahrung bei Diebstahl- und Betrugsdelikten

Diebstahl und Diebstahlsdelikte

Im Fall von Diebstahlsdelikten kommt es darauf an, schnell zu reagieren und zeitnah zu ermitteln, sodass die Spuren noch frisch sind und mögliche Zeugen sich noch gut erinnern können.

Unsere Wirtschafts- und Privatdetektive ermitteln bereits im dritten Jahrzehnt in Fällen von Diebstahls- und Betrugsdelikten u. a. bei:

ACON Detektive ermitteln in Fällen von Diebstahlsdelikten

Der Straftatbestand desDiebstahls wird im Strafgesetzbuch in § 242 geregelt. Besonders schwere Fälle, z. B. wenn Täter zur Durchführung des Diebstahls Gewalt anwenden oder Schutzeinrichtungen wie Tresore oder Alarmanlagen zum Schutz des Diebstahls überwinden, werden in § 243 StGB geregelt.

Unsere Detektive ermitteln häufig in Fällen von Bandendiebstahl (organisierte Kriminalität § 129 StGB), Wohnungseinbrüchen und Lagerdiebstahl. Diebstahlsdelikte können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

ACON Detektive international ermitteln auch in Fällen von Diebstahl des geistigen Eigentums, wie z. B. in Fällen von Markenpiraterie. Das Recht am geistigen Eigentum wird im BGB, § 90, geregelt. Die häufigsten Fälle der Detektei ACON sind Verletzungen des Patent- und Markenrechts. Häufig ergeben die durchgeführten Ermittlungen das Vorliegen von Werks- bzw. Betriebsspionage.

Diebstähle durch betriebseigene Mitarbeiter, wie z. B. Transport- oder Lagerdiebstähle, verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe.

 

ACON Spezialisten ermitteln in Fällen von Diebstahl

international und national

 

Auch in weiteren Bereichen der Wirtschaftskriminalität, z.B. bei Diebstahl und Versicherungsbetrug, sind unsere Detektive tätig.

Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an

0800 7170007

oder schreiben Sie uns unter

Rückruf

Themenkomplex